Bodenverbrauchkarte

Bodenverbrauchkarte für Österreich

Das Thema Bodenverbrauch bzw. Bodenversiegelung gewinnt in Österreich zunehmend an Bedeutung. Das selbstgesetzte Ziel Österreichs ist es nicht mehr als 2,5 ha / Tag zu verbrauchen. Da es schwierig ist nachzuvollziehen wie diese Werte zustandekommen soll eine grafische Darstellung bzw. Vergleich helfen.

Entwicklung Bodenverbrauch und Versiegelung in Österreich von 2022 bis 2026, in Hektar pro Tag:

Daten und Kategorien

Die in der Karte dargestellten Daten wurden im Rahmen der Digitalen Katastralmappe (DKM) vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) veröffentlicht. Darin ist die gesamte Staatsfläche Österreichs in Teilbereiche unterteilt und jedem Teilbereich eine Nutzung zugeordnet. Beispielsweise die Nutzungen "Gebäude", "Parkplatz", "Gärten", "Wälder", "Fließende Gewässer", "Betriebsflächen" "Straßenverkehrsanlagen" oder "Freizeitflächen".

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Die Daten des BEV sind für jede Katastralgemeinde verfügbar. Über das Eingabefeld kann nach einer Katastralgemeinde gesucht werden um die Daten für die Jahre 2021 bis 2026 anzuzeigen bzw. zu vergleichen.

Verbrauch vs. Versiegelung

In der Berichterstattung zum Thema werden die Begriffe "Bodenverbrauch" und "Bodenversiegelung" oft fälschlicherweise synonym verwendet. Das deutsche Umweltbundesamt definiert Bodenversiegelung wie folgt:

Bodenversiegelung bedeutet, dass der Boden luft- und wasserdicht abgedeckt wird, wodurch Regenwasser nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen versickern kann. Auch der Gasaustausch des Bodens mit der Atmosphäre wird gehemmt.

Innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist ein Teil der Böden durch darauf errichtete Gebäude versiegelt. Auch unbebaute Flächen - wie Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungsflächen und Verkehrsflächen - sind teilweise mit Beton, Asphalt, Pflastersteinen oder wassergebundenen Decken befestigt und damit ganz oder teilweise versiegelt.

Eine Unterscheidung zwischen "Verbrauch" (bzw. Inanspruchnahme) und "Versiegelung" ist daher wichtig. Etwa 40% der Flächen, die jährlich neu "in Anspruch genommen" werden, werden auch versiegelt.

Das Umweltbundesamt hat anhand der vom BEV festgestellten Nutzungen eine Kategoriesierung vorgenommen und festgelegt welche Nutzung als "Flächen­inanspruch­nahme" gilt und zu welchem Anteil diese jeweils als Versiegelung gilt. Details dazu sind auf der Website des Umweltbundesamts zu finden.

Nutzung vs. Widmung

Die angegebene Nutzung für ein Grundstück bzw. einem Teil davon muss nicht der im Flächen­widmungs­plan angegebenen Widmung entsprechen. Die Nutzung laut DKM sollte der tatsächlichen Nutzung entsprechen.

Die Widmung laut Flächen­widmungs­plan auf der anderen Seiten gibt die angestrebte (zukünftige) Nutzung an. Ein Grundstück kann beispielsweise als Bauland gewidmet, aber (noch) unbebaut sein und somit die Nutzung "Äcker, Wiesen oder Weiden" zugewiesen haben. Es kann aber auch sein, dass ein Grundstück als Grünland gewidmet, aber bebaut ist. Die Widmung kann sich z.B. geändert haben, nachdem das Gebäude errichtet wurde.

Quellen: